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Feuerwehr
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen766749
Datum07.07.2013 13:13      MSG-Nr: [ 766749 ]9700 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Daniel W.Warum wird überhaupt eine FW ohne Türöffnungswerkzeug zu so einem Einsatz alarmiert??
    Weil eventuell das nächste verfügbare Einsatzmittel einen zu langen Anfahrtsweg hat, der nicht vertretbar ist?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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