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RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorDani8el 8S., Pasewalk / M-V766768
Datum07.07.2013 17:14      MSG-Nr: [ 766768 ]9401 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Weil evtl. der Einsatzort im Bereich der örtlich zuständigen FF liegt. Hier in MV ist dann auch diese zu alarmieren da sie vor Ort die Einsatzleitung hat.
    Und sein wir mal ehrlich. Wenns wirklich dringend nötig ist, hat jedes TSF mindestens eine Axt mit deren Hilfe man sich Zugang verschaffen kann.
    Aber wie ja schon erwähnt wurde ist die Entscheidung dann Aufgabe des GFs nach erfolgter Lageerkundung.

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