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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ersthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung' | 18 Beiträge | ||
Autor | Marc8 M.8, Heidenheim a. d. Brenz / Baden-Württemberg | 768002 | ||
Datum | 21.07.2013 11:24 MSG-Nr: [ 768002 ] | 3816 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Mellner Johann--- Mache ich mich in irgendeiner Weise strafbar, wenn ich in so einer Situation die Unfalstelle verlasse? Hallo Johann, rechtlich ist die Situation m.E. nicht ganz eindeutig. Es ist wie so oft: Solange nichts passiert, wird keiner etwas von dir wollen. Aber leisten die anderen Autofahrer, nachdem Du die Einsatzstelle verlassen hast, wirklich Erste Hilfe? Und was passiert wenn sie falsche Erstmaßnahmen ergreifen oder eine Lageänderung eintritt (vormals noch ansprechbarer Patient wird bewusstlos), mit der die Laienhelfer überfordert sind? Wenn einer von denen dann gegenüber Polizei, Presse oder am Stammtisch aussagt, man habe ja nichts mehr machen können und der Feuerwehrmann sei nicht mehr da gewesen? Eines muss jedem klar sein: Als FM muss man damit rechnen das sowohl Staatsanwälte/Richter als auch Unfallzeugen/Laienhelfer hinsichtlich Erstmaßnahmen am Unfallort andere Anforderungen an einen stellen, als an Otto Normal. Bei "Zivilisten" gilt das vor allem dann, wenn Du (z.B. durch einen Aufkleber am Auto) als Angehöriger einer Hilfsorganisation sofort erkennbar bist. Ich würde an der Einsatzstelle bleiben, zumal wie hier schon geschrieben eine bereits durchgeführte Erkundung für den GF des Erstangreifers auch schon was wert ist. | ||||
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