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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ersthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung' | 18 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 768019 | ||
Datum | 21.07.2013 16:08 MSG-Nr: [ 768019 ] | 3123 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Du schreibst ja selbst, dass man pauschal nicht antworten kann. Hier in diesem Fall machst du das ganz deutlich. Das nächste Mal fährt der junge Feuerwehrmann Schotenstich weiter, steht schlußendlich vor Gericht und hat eine Verurteilung am Hals, weil er hier was gelesen hat. Gut gemacht! Diese Gefahr besteht natürlich bei allen Antworten hier, auch bei den Fragen ob irgendwas zugelassen ist, welchen Knoten man beim Leiterhebel macht oder ob man B-Schläuche wirklich zwischen die Beine nehmen muss...Das ist zugegeben der Nachteil eines Forums. Es kann weder eine Rechtsberatung ersetzen noch eine andere Beratung, sondern nur erste Orientierungen geben. Deshalb bezog ich meine Antwort auch auf den ganz konkreten Fall (Person engeklemmt und bewusstlos, Notruf abgesetzt, Dritte die helfen, Unfallstelle abgesichert, ggf. massive Ausrückeprobleme in der Wehr). Geschrieben von Christian F. Wenn man ganz ehrlich ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht Wenn ich an eine meiner FFs denke, wo die Nachbarwehr den RW durchaus mit 0/1 auf die Autobahn gebracht hat (und sonst nichts), während wir mit dem LF mit 1/5 ausgerückt sind, stellt sich diese Frage schon, leider. Zeitverzögerung durch Alarmierung des nächsten RW mindestens 20 min, eher mehr. | ||||
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