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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschwiegenheitspflicht in Zeiten des Internets - war: Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Pol | 9 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 770473 | ||
Datum | 17.08.2013 15:37 MSG-Nr: [ 770473 ] | 3659 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Volle Zustimmung. Und wenn man mal ehrlich ist, hat sich durch den technischen Fortschritt die Geschwindigkeit und der erreichte Personenkreis geändert, aber der reine Verstoß an sich existiert doch schon, seit es die Regeln überhaupt gibt. Oder wieviele BOS-Angehörige schweigen sich komplett aus, wenn nach Einsatzende oder Dienstschluss die Frau, der Mann, der Lebenspartner, die Eltern, die Kinder, die Nachbarn... mal fragen was denn los war? Die Angaben im Bekanntenkreis sind nicht Gewerblich, ein kleiner aber für mich entscheidender Unterschied. Das man grundsätzlich keine persönlichen Informationen raus geben soll/darf finde ich auch richtig. Die Information "Hauptstraße Ecke Bachstraße, VW gegen Opel mit 2 Verletzten" oder "Zimmerbrand, Hauptstraße 23" hingegen erachte ich persönlich nicht für VS-würdig. Wie gesagt! Das betrifft nur die Weitergabe vom Indianer im privaten Bekanntenkreis. Wir Schlauch schleppende Indianer sollten der Presse rein garnix mitteilen und auf unserer privaten "Facebook/ Twitter ectpp"-Seite sollte man nur schreiben das man bei einem X-Einsatz war....wer es braucht, kopfaufdietsichplatte. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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