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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770585 | ||
Datum | 18.08.2013 21:26 MSG-Nr: [ 770585 ] | 130707 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Stefan R. Wenn ich einem Journalisten eine Liste mit RICs oder Schleifen oder was auch immer schicke, dann verschaffe ich ihm doch Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt waren oder? kommt meiner Ansicht nach darauf an Wenn die RIC-Liste "offen rumliegen" dann dürfte der §202a nicht greifen. Wenn aber jemand sich in den Leitstellenrechner gehackt und von dort die Listen runtergeladen hat dann ja. ich denke da ist das mit der Überwindung einer Sicherung ausschlaggebend: "... und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, ..." Ich lasse mich da aber gerne von einem Juristen verbessern. (falls notwendig ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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