Zitat aus dem Artikel: "Anhand der vorgelegten Verwaltungsvorgänge, der Stellungnahmen der Beteiligten sowie der Aussagen des Ortbrandmeisters in der mündlichen Verhandlung konnte ermittelt werden, dass fünf Feuerwehrleute 15 Minuten mit der Lebensrettung des Klägers befasst waren. Folglich können die dafür veranschlagten Kosten, einschließlich der anteiligen Kosten des Löschgruppenfahrzeugs als Transportmittel von insgesamt auf 64,62 EUR, nicht vom Kläger verlangt werden."
Ich finde es irgendwie ganz spannend, dass die Kosten für eine Menschenrettung mit fünf Feuerwehrleuten, inklusive Fahrzeug mit 64,62 Euro angesetzt werden. Auch wenn eine Menschenrettung ja nicht abrechnungsfähig ist, kommt man doch ins grübeln, was denn solch eine Dienstleistung im Verhältnis zu anderen Dingen kosten würde.
Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.
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