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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein, Privatgelände, war: Helgoland | 4 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 771706 | ||
Datum | 28.08.2013 21:36 MSG-Nr: [ 771706 ] | 1539 x gelesen | ||
Man könnte es auch so sagen; Eine amtliche Fahrerlaubnis wird im öffentlichen Verkehrsraum benötigt. Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Verkehrswege und Plätze die allgemein zugänglich sind. Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke. Mit der Haftung hat das mal garnix zu tun. Vor Gericht hilft es aber dem Bauern und Hannes mächtig wenn sie zB durch den Führerschein nachweisen können das Hannes wusste (hätte wissen müssen) was er tat, ergo; Verlangen (fast alle) Veranstalter auch abseits der StVO die Vorlage einer gültige Fahrerlaubnis. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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