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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Führerschein, Privatgelände, war: Helgoland ![]() | 4 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 771729 | ||
Datum | 29.08.2013 08:08 MSG-Nr: [ 771729 ] | 1499 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke. Nein, eben genau das darf er nicht. Wenn da ein Zaun um den Acker ist schon, ansonsten nicht. Sonst ist der Acker wie jedes andere private Grundstück zu bewerten (auch befestigte). Solange da nicht eine deutlich sichtbare Absperrung/Einfriedung ist, ist es "öffentlicher Verkehrsraum". So auch von mehreren Gerichten beurteilt. Gruß, Michael | ||||
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