News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFührerschein, Privatgelände, war: Helgoland   4 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz771729
Datum29.08.2013 08:08      MSG-Nr: [ 771729 ]1499 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Wenn Hannes also auf Bauer Antons Acker ein paar Kreise drehen will darf das ohne Führerschein und ohne Zaun und Schranke.

Nein, eben genau das darf er nicht. Wenn da ein Zaun um den Acker ist schon, ansonsten nicht. Sonst ist der Acker wie jedes andere private Grundstück zu bewerten (auch befestigte). Solange da nicht eine deutlich sichtbare Absperrung/Einfriedung ist, ist es "öffentlicher Verkehrsraum". So auch von mehreren Gerichten beurteilt.

Gruß,
Michael

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.100


Führerschein, Privatgelände, war: Helgoland - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt