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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnungen der Länder | 9 Beiträge | ||
Autor | Olf 8R., Freiberg / Sachsen | 772704 | ||
Datum | 12.09.2013 15:22 MSG-Nr: [ 772704 ] | 2475 x gelesen | ||
Geschrieben von Dietmar R. Die Fragestellung scheint die Betroffenen zu überfordern... ;-) was heißt überfordern... es ist eben überall anders und jeder hat da so seine Erfahrungen, gute wie schlechte. In Dresden wird die 48h Woche im Rahmen des 24h Dienstes umgesetzt. Dabei anfallende Überstunden werden durch Freizeitausgleich abgegolten. Im Normalfall werden auch die 11h Ruhezeit zwischen zwei Schichten eingehalten. Von ganz wenigen Ausnahmen durch besondere Situationen mal abgesehen. Dienstzeitmodell selbst ist 24/48h Wechseldienst im dreiwöchigem Rythmus. Di.-Fr.-So.-Mi.-Sa.-Mo.-Do. ;) | ||||
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