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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitszeitverordnungen der Länder | 9 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8M., Delmenhorst / Niedersachsen | 772752 | ||
Datum | 13.09.2013 09:01 MSG-Nr: [ 772752 ] | 2242 x gelesen | ||
1. in Nds § 14 NBesG Zusätzliche Vergütung bei verlängerter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit im Feuerwehrdienst 1Den Beamtinnen und Beamten des Feuerwehrdienstes der Gemeinden und Landkreise, deren Dienst aus Arbeitsdienst und Bereitschaftsdienst besteht, kann bei einer Verlängerung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 56 Stunden eine zusätzliche Vergütung für jede geleistete Schicht gewährt werden. 2Die zusätzliche Vergütung beträgt für jede geleistete 24-Stunden-Schicht 25 Euro in den Besoldungsgruppen A 7 und A 8, 35 Euro in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 50 Euro in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16. 3Bei kürzeren Schichten verringern sich die Beträge nach Satz 2 entsprechend. Die Kollegen die kein OPT OUT machen haben eine 48 Std. Woche ebenfalls nach Bremer Modell hier wird jedoch zusätzlich Freizeitausgleich gewährt, ca. 17 Freischichten Extra pro Jahr. 2. Ja, Da Bremer Modell im reinen 24 Std. Dienst 3. Opt-out - schriftliche Erklärung der Beschäftigten und Hinweis der Dienststelle auf deren Kündigungsmöglichkeit 4. 56 Std. | ||||
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