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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Beschaffung neuer Helme | 70 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 772824 | ||
Datum | 14.09.2013 12:57 MSG-Nr: [ 772824 ] | 34632 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel M. Wenn man bedenkt, dass er gegenüber seinen Mitbewerbern lt. Bedienungsanleitung unter bestimmten Voraussetzungen keiner Tragezeitbegrenzung unterliegt nicht. Falsch. M.W. ist das so explizit bei keinem Hersteller mehr der Fall. Die Verantwortung für die Nutzungsdauer wird hier immer auf den Nutzer übertragen, der selbst darüber befinden muss. Längere Nutzungsdauern als 15 Jahre dürften bei einer Beurteilung allerdings nur selten herauskommen... MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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