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Thema | Ist das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 43 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 773058 | ||
Datum | 17.09.2013 19:53 MSG-Nr: [ 773058 ] | 7852 x gelesen | ||
Servus Thomas, ich hatte auch schon NM-AK 57. ;-) Aber wenn eine Feuerwehr die Kfz-Zeichen eines längst untergegangen Landkreises wieder will und das auch noch aus der Vereinskasse zahlt, dann finde ich das schon "sportlich". Ich glaube jetzt mal nicht, dass das satzungsgemäß ist. Auf der anderen Seite können die, wenn sie wollen, ihr Geld verbrennen und uns geht´s nichts an. ;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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