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RubrikSonstiges zurück
ThemaIst das eine satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins?43 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg773069
Datum17.09.2013 20:44      MSG-Nr: [ 773069 ]7757 x gelesen

hallo,

Geschrieben von Thomas B.Und ob das "satzungsgemäß" ist, hängt von der Satzung ab.
Richtig.

Wenn z.B. der örtliche Brauchtumsverein Hintertupfingen e.V. in dessen Satzung festgelegt ist das der gemeinützige Vereinszweck u.A. die Förderung der lokalen Idenditätspflege beeinhaltet ist die Finanzierung aus dessen Kassen auch steuerrechtlich i.O.

Beim Feuerwehrverein Hintertupfingen in dessen Satzung "nur" die Förderung des Brandschutzes drinsteht sieht das anders aus. Der darf ne Runde Handschuhe für die Feuerwehr beschaffen. Das ist steuerrechtlich abgedeckt. In welcher Art und Weise neue Kfz-Schilder den Brandschutz fördern dürfte da dem Finanzamt im Zweifel auch nicht ersichtlich sein.

Achtung: Wenn der Feuerwehr-Verein nicht gemeinnützig hat er da mehr Freiheiten.

Gemeinnützige Vereine bekommen Steuererleichterungen. Spenden an diese Vereine können vom Spender steuerlich abgesetzt werden. Im Gegenzug müssen diese Mittel auch für den jeweiligen Vereinszweck eingesetzt werden. An die Gemeinnützigkeit eines Vereins stellt das Finanzamt hohe Anforderungen. Wenn man da murkst ist die schnell weg und man darf Steuern nachzahlen. Ev. sogar auch die Spender (?)

Wenn also in dem obigen Beispiel der dortige Feuerwehrverein nicht gemeinnützig ist dürfte die Finanzierung der Schilder i.O. sein. Wenn er aber doch gemeinnützig ist dürfte das finanzrechtich problematisch sein.

Ich habe in den letzten Jahren bei einem gemeinützigen Verein (hat nichts mit Feuerwehr zu tun) in dem ich Mitglied bin diese Problematik mitbekommen. Wenn man sich damit mal näher beschäftigt kommt man recht schnell in Breiche rein wo einem als Laie immer wieder die Kinnlade runterfällt und man sieht das der Teufel im Detail steckt. Da kann die Finanzierung des Weihnachtsessens aus der Vereinskasse schon ein Problem werden. (es sei den es gibt nur eine rote Wurst)

MkG Jürgen Mayer

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