Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Dachkennzeichnung war: satzungsgemässe Aufgabe eines Feuerwehrvereins? | 30 Beiträge |
Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 774581 |
Datum | 10.10.2013 16:47 MSG-Nr: [ 774581 ] | 7319 x gelesen |
Infos: | 10.10.13 FW-Forum: Dachbeschriftung 10.10.13 FW-Forum: Luftkennung
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Regel-RD ist der Rettungsdienst,
der zur Erfüllung der Rettungsdienstbedarfplanes vorgehalten wird.
Darunter fallen alle Fahrzeuge, die 24h/7d oder auch nur teile davon besetzt sind.
Er entspricht dem Grundschutz im Brandschutz.
Darüber hinaus gehender RD wird als Sonderbedarf bezeichnet.
Dieser wird für Großveranstaltungen (Fußball, Karneval) oder MANV besetzt.
Oder aber, bei einem RTW bleibt der Koffer erhalten, das Fahrgestell wird repariert und bekommt aus mir nicht bekannten Gründen ein neues Kennzeichen. Dieser RTW ist heute kein Fahrzeug des Regel-RD, sondern der Ausbildung. Das kennzeichen auf dem Dach wurde nicht geändert.
In Dortmund gab es mehrere Umkennzeichnungen in den letzten Jahren. Kennzeichenverlust, längere Abmeldung nach Eigenunfall, etc. . Glaube nicht, das jedes Mal die Dachbeschriftung geändert wurde.
Meine HP: OT112.de Jede Menge Fotos von Einsätzen, Einsatzfotos und Luftrettung.
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