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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Ab wann genau ist es eine Ortsfeste Landfunkstelle (oLFS)? | 12 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 776076 | ||
Datum | 30.10.2013 13:53 MSG-Nr: [ 776076 ] | 4110 x gelesen | ||
hallo, ohne jetzt den genauen Wortlaut der einschlägigen Regelungen zu kennen würde ich sagen: - sobald ein Teil der Funklage mit dem Gebäude verbunden ist dürfte es sich um eine ortsfeste Anlage handeln. also: - FuG in ein Tisch eingebaut und/oder - Antenne am Gebäude befestigt / bzw. auf dem Dach Ein Handfunkgerät auf den Tisch gestellt oder ein Funkkoffer mit eingebauter Antenne dürfte dann also nicht als ortsfeste Funkanlage gelten. Im Zweifel dürfte da die Bundesnetzangentur dann mit das letzte Wort haben. Wobei diese Festlegungen ja unabhängig vom Digitalfunk sind. In BaWü z.B. sind 2m-Feststationen bei Feuerwehrs eigentlich nicht erlaubt. Da hat die Bundesnetzagentur auch schon solche Funkstationen "ausgehoben" und, soweit ich informiert bin, den Verantwortlichen ein Bussgeld aufs Auge gedrückt. Das selbe Problem besteht auch bei einer 4m-Feststation in einem Feuerwehrhaus wenn diese nicht angemeldet und genehmigt wurde. Beim Digitalfunk ist das rechtlich gesehen der selbe Sachverhalt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
Geändert von Jürgen M. [30.10.13 13:55] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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