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ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beiträge
AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg777858
Datum26.11.2013 07:51      MSG-Nr: [ 777858 ]11273 x gelesen

Ist es nicht so, dass es sogar genau so 'rum sein muss? Ich erinnere mich, gelesen zu haben, dass genau das zu frühe Aufrichten nicht zulässig ist, sondern das Aufrichten erst in angemessen kurzer Entfernung vor der Arbeitsstelle geschehen darf (jetzt 'mal aus Sicht einer Autobahnmeisterei). Das ist ja auch nachvollziehbar: angenommen, die Arbeitsstelle befindet sich auf dem linken Fahrstreifen. Dann muss der Pfeil auf dem VSA nach rechts weisen. Jetzt fährt aber der Lkw langsam auf dem rechten Fahrstreifen zur Arbeitsstelle, ein sich nähernder Autofahrer sieht den Pfeil und wird auf den Seitenstreifen verwiesen.... Deshalb darf m. E. ein mechanischer VSA erst kurz vor der ESt überhaupt aufgeklappt werden - sei es auf einem Parkplatz, sei es an der Einfahrt, wenn sie kurz genug davor ist, oder sei es im ungünstigsten Fall auf dem Seitenstreifen.
Und deshalb ist es bei den automatischen VSA mit Fernsteuerung so, dass die ungefähr den genannten Kilometer vor der ESt aufgeklappt werden, was natürlich die sichertste Variante ist.

Thomas

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