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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 778408 | ||
Datum | 05.12.2013 00:03 MSG-Nr: [ 778408 ] | 30336 x gelesen | ||
Geschrieben von Christoph R. welche rechtliche Konsequenz hätte dann das Verwenden von Leitkegeln, die nicht nach TL, bzw StVO sind? Durch jemanden, der ohnehin nicht befugt ist, das amtliche Verkehszeichen 610 anzuordnen? ;-) Zumindestens könnte man argumentieren, dass dann nun wirklich kein wirksames Verbot entsteht, die gesperrte Fläche zu befahren ($43 Absatz 3 Satz 2 StVO). Allerdings kann man da dann wieder hilfsweise mit den Verweisungsrechten aus dem jeweiligen Fachgesezt (FSHG usw.) argumentieren. Interessanter sehe ich die Frage der Unfallsicherheit: Wer sich nicht an die anerkannten Regeln der Technik hält, wird sich im Schadenfall ggf. mit unangenehmen Fragen konfrontiert sehen. Da ist dann ziemlich viel denkbar, vom Entfall der Schmerzensgeldzahlung durch den Unfallverursacher über Regressforderungen der Unfallkasse bis hin zum Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs. Bisher sind aber da keine entsprechenden Urteile bekannt geworden. Mit anderen Worten: jeder macht was er will, und keinen stört es. | ||||
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