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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 778534 | ||
Datum | 07.12.2013 12:08 MSG-Nr: [ 778534 ] | 30018 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael R. Für Absichern hat man da keine "Rechte" der FW explizit zugeteilt ? ... (in Hessen) für das Sichern von Einsatzstellen doch. Siehe: § 42 (2) HBKG: "Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden. (...)" Und "ungehindert tätig" werden kann Feuerwehr im Verkehrsraum nur, wenn da kein anderer rumfährt. Dasraus ergibt sich m.E. auch, dass Feuerwehr zwar ein Recht zur Sicherung von E-Stellen im Verkehrsraum gegen Betreten/Befahren durch Dritte hat (was in der StVO ja nicht geregelt ist) aber nicht zur Verkehrsregelung (Weisungen durch Verkehrzeichen o.ä.). Gruß Gerhard | ||||
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