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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 778537 | ||
Datum | 07.12.2013 12:48 MSG-Nr: [ 778537 ] | 29977 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard B. ... nur sind "Bergungsarbeiten" (oder Pannenhilfe oder Abschleppmaßnahmen) nun explizit eben nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr. Wir löschen, retten oder wenden Gefahren ab - und das alles deckt eben § 45 (7) nicht ab.Wie ist Bergungsarbeiten nach StVO definiert? Gefunden habe ich dazu nichts, greifen wir also hilfsweise auf die Definitionen nach SKK bzw. DIN zurück. Geschrieben von Gerhard B. Die Absicherungsverpflichtung nach StVO wäre ansonsten für Feuerwehr - mangels Regelung - ausschließlich durch Warnblinker, Warndreieck, (Miniatur-) Blitzleuchte nach StVO und Blaulicht (§ 38 (2) StVO) möglich.Genau so(!) sehen es ja die zuständigen Ministerien in BaWü. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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