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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 780324 | ||
Datum | 06.01.2014 19:14 MSG-Nr: [ 780324 ] | 40731 x gelesen | ||
Hier wird offenbar oft, fröhlich vom Thema abgeschweift. Im Ursprungsthread hieß es: Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort "Klemm"? Geschrieben von Christian F. Hier in der Gegend? Da wären das bei einigen Wehren gute zweistellige Einsatzzahlen. Und das bei Wehren, die heute schon gut dreistellige Einsatzzahlen mit EA-Kräften bewältigen (wo bei Euch schon teure HAW rum stehen). Ich habe jetzt nur mal bei Euch in die Statistik geschaut, da sieht das mit schweren VU aber doch überschaubar aus, ist es in anderen Gegenden bei Euch so viel schlimmer? Geschrieben von Christian F. Nein. Anderer Kostenträger. Wenn der RettD uns will, dann muss er uns bestellen. Denn wenn es sich um Einsätze mit Kfz handelt, dann ist unsere Tätigkeit gem. FwG immer kostenpflichtig (auch bei Rettung mit Lebensgefahr). Und wer bestellt... Es wurde bereits auf RLP hingewiesen, die These dass der der bestellt auch zahlt dürfte so ja sicher nicht zutreffen. Eine Abwendung von Gefahr und die liegt sicher bei einem schweren VU vor, ist Aufgabe der Feuerwehr (in RLP). Und um die geht es ja offenbar. Mir ist hier nicht bekannt, ob es ein spezielles Stichwort dazu gibt, wonach automatisch eine FW dazu alarmiert wird. Die golden hour of shock lässt keine großen Spielräume für "dann alarmieren wir eben mal nach". Und großen Ermessensspielraum Geschrieben von Christian F. In Ba-Wü sind alle Einsätze die mit Kfz zusammen hängen vollumfänglich kostenpflichtig. Auch solche, die mit der Lebensrettung zusammen hängen. Sprich der Fahrer, den wir aus dem fahrzeug raus schneiden, der bezahlt seine Rettung. Ist er Verursacher und hat keine Unfallversicherung mit bergungskostendeckung, dann auch selbst aus eigener Tasche (denn Haftpflicht zahlt das nicht). Es geht um RLP, da sieht es anders aus. Geschrieben von Christian F. Und der Disponent wiederum arbeitet bei der Erstalarmierung weisungsgebunden. d.h. er alarmiert das, was nach Stichwort vorgesehen ist. wenn der RettD also die Feuerwehr dazu haben will, dann müßte der RettD das in seiner Alarmierung hinterlegen. Der RettD ist doch nicht für die zentrale Erstalarmierung zuständig. Es ist gibt integrierte Leitstellen. Geschrieben von Christian F. Die Feuerwehr kann hier selbst keine AAO für einen RettD-Einsatz hinterlegen. Da sie davon alarmseitig gar nicht tangiert ist sprich kein Feuerwehreinsatz aufgemacht wird. Notruf 112 - schwerer VU, reicht das nicht für einen durch Stichwort tangierten Feuerwehreinsatz? Geschrieben von -Thomas Mischker Der Einsatzleitrecher generiert hieraus einen Alarmvorschlag für den Disponenten. AAO für die einzelnen Alarmstufen wird durch den WL im Einsatzleitrechner festgelegt. Bei uns wird die Feuerwehr meist zu einem "schweren VU" alarmiert, auch wenn keiner eingeklemmt ist. Dort scheint es dann ja zu gehen. | ||||
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