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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Hart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP | 780334 | ||
Datum | 06.01.2014 20:47 MSG-Nr: [ 780334 ] | 40511 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Nimm die Wehren, die bei uns die BAB 8 betreuen. Die wären dann da noch öfters drauf, als heute schon für die Lagen in denen der Disponent draufdrückt, weil das Meldebild nicht klar genugt ist (Handynotruf im Vorbeifahren etc...). Es ging nicht um Autobahnen und auch nicht um Handynotruf im Vorbeifahren. Es ging wenn ich es richtig verstanden habe um schwere VU. Geschrieben von Christian F. Aufgaben der Fw in Ba-Wü gem. §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü Ich kenne das in Deinem BL nicht. Es geht dem Fragesteller um RLP und da komme ich auch her. Da siehts ja ggf anders aus? Geschrieben von Christian F. Und selbst wenn es eine ILtS gibt, dann wird es der örtliche Feuerwehrhäuptling überhaupt nicht lustig finden, wenn der RettD-Häuptling pauschal dazu übergeht bei bestimmten Stichworten oder Einsatzstellen einfach die Fw pauschal als Amtshilfe dazuzuholen. Und spätestens wenn die ersten gebührenbescheide da sind (die der RettD-Häuptling nicht an die Krankenkasse abrechnen kann) wird sich das auch wieder geben. Denn da wird ein HLF der Feuerwehr ggf. schnell mal teurer, als der RTW... Konstruiere doch bitte keine Dinge und vermische unterschiedliche Länderregelungen. Man kann nicht alles 1:1 übertragen. Auch wenn es traurig ist, da das Feuer in BW nicht anders aussieht als in RLP oder BY. Geschrieben von Christian F. Mal so als Beispiel: Einsatz von heute. lt. HP der örtlich zuständigen Feuerwehr (die zugleich die ILtS betreibt und HA-Kräfte hat) ganz ohne Feuerwehr. Ich kenn weder den Einsatz noch die Umstände oder die Feuerwehr. Aber wenn sie hauptamtlische Kräfte hat und der VU im Stadtgebiet war, ist eine eventuelle Nachalarmierung etwas ganz anderes, als auf dem flachen Land. Ich bin auch nicht für ein generelles Alarmieren der Feuerwehren bei Unfällen. Vielfach behindern sie eher als dass sie helfen. Bei schweren Verkehrsunfällen halte ich es auf dem Land jedoch eher für vertretbar. Weiß in dem Zusammenhang einer, wie es mit den First Respondern aussieht? Arbeiten die nach dem Rettungsdienstgesetz oder LBKG? Da sind die schnellen Helfer doch gerne gesehen ;-) In Deiner Argumentation in Deiner Situation und in Deinem Bundesland kann ich Dir durchaus folgen. | ||||
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