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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 780490 | ||
Datum | 08.01.2014 17:15 MSG-Nr: [ 780490 ] | 38128 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas S. Deshalb bleib ich dabei: Irgendwie dreht es sich in der ganzen Diskussion doch immer wieder darum, bei welcher Gelegenheit die AAO der Gemeinde den Einsatz der Feuerwehr vorschlagen soll. Und hier ist das eigentlichen Problem: Die AAO macht eine pauschale Aussage (weil sie nichts anderes kann). Da die pauschale Aussage jedoch erstens von mehreren erfahrenen Leuten geprüft wurde (ich gehe mal nicht davon aus, dass soetwas im Normalfall nicht frei erfunden oder ausgewürfelt wird) und zweitens zusätzlich in der täglichen Anwendung dem Praxistest unterliegt ist doch davon auszugehen, dass sie in den allermeisten Fällen richtig ist. Somit kann ich nur vorschlagen die pauschalen Aussagen der AAO zu akzeptieren oder neue und bessere pauschale Aussagen zu definieren - aber immer daran denken, dass man nicht jeden Sonderfall zu 100% abdecken kann, ohne das Werk zu sehr aufzublähen. Ich sag dann mal ganz pauschal: "Schönen Abend noch!" ;-) [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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