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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 783048 | ||
Datum | 10.02.2014 23:37 MSG-Nr: [ 783048 ] | 16349 x gelesen | ||
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Geschrieben von Markus R. Nach den derzeit geltenden Zuschussrichtlinien ist das meines Wissens immer noch nicht möglich. Ich kenne aber Fälle, wo Anschaffungen (Fahrzeuge, z.B. MTW) letztlich zwar vollständig über den Feuerwehrverein getätigt/ finanziert wurden, für diese Fahrzeuge aber auch Zuschüsse gewährt wurden. Ob dann die gesamte Abwicklung über die Kommune lief (weil das sonst ggf. auch zuschussschädlich sein könnte) und der Feuerwehrverein den Differenzbetrag der Kommune ausbezahlt hat, oder aber die Kommune den Zuschuss an den Feuerwehrverein quasi "rückerstattet" hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist immer noch so, das muß über die Gemeinde abgerechnet werden und die Regierung will von möglichen Zuschüssen durch Vereine dann lieber nichts gehört haben. Das ist auch letztlich der Ablauf, ein Verein gibt dann an die Gemeinde ebenfalls einen Zuschuß, kann halt sein das damit die gesamte Beschaffungssumme gedeckt ist. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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