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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Regionalfeuerwehr Bayern | 92 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 783980 | ||
Datum | 26.02.2014 14:07 MSG-Nr: [ 783980 ] | 21392 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Ich bestreite beides, bzw. halte die Aussagen für Quatsch. Sehe ich genau so: - Aus eigener Erfahrung sowie den ganzen FFen die man so durch Kontakte und Besuche im Laufe der Jahre kennengelernt hat, war der Anteil der ehrenamtlichen Mitglieer, die auch im Rahmen des Wehrersatzdienst verpflichtet waren, sehr gering (ich kenne außer mir selber nur einen anderen). Dazu kommen sicherlich auch noch Fälle, die schon vorher (zB wie ich selber) seit der JF dabei waren und dann einfach im entsprechenden Alter wenn der Musterungsbescheid kam die entsprechenden Papiere unterschrieben haben und nach Ablauf der am Ende 6 Jahre einfach weiter genauso Mitglied waren wie es ohne die Verpflichtung auch gewesen wäre. Da also von Mitgleidermangel zu reden sehe ich nicht so, wenn überhaupt hat der andere Gründe, welche auch schon länger bekannt sind. - Die EU-Arbeitszeitgesetzgebung betrifft in erster Linie hauptamtliche Kräfte und würde doch genau so auf diese angewandt wenn diese statt bei einer Stadt jetzt bei einer "Regionalfeuerwehr" beschäftigt wären (falls da auch mit HA gearbeitet werden soll). mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
Geändert von Dennis E. [26.02.14 14:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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