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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Neues Fahrzeug für das THW | 6 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 788178 | ||
Datum | 08.05.2014 13:47 MSG-Nr: [ 788178 ] | 2866 x gelesen | ||
Geschrieben von André P. In dem von Michael verlinkten Artikel steht ja explizit drin, dass das Fahrzeug zukünftig auch den norddeutschen Bundesländern zur Verfügung stehen soll. Ja, das ist richtig. Ich hatte nur die Originalmeldung (Startposting) auf einem PC ohne Tonabspieloption zur Verfügung. Wenn der Beschaffer / Bereitsteller eines Spezialgerätes mit einer bestimmten Verwendung einverstanden ist, dann ist das natürlich kein Problem. Aber wenn nun ein Bundesland eine Einsatzkomponente beschafft und vorhalten lässt, dann gehe ich zunächst davon aus, dass diese Komponente ohne explizite Einzelfallfreigabe nicht entgegen der Übergabebestimmungen eingesetzt werden kann. Insoweit hatte mich halt nur gewundert, dass Landeskatastrophenschutz und bundesweite Einsetzbarkeit aufeinander trafen. Ich finde es sogar ausgesprochen positiv, dass das Fahrzeug schon sofort als überbundesländliche (komischer Ausdruck, soll die Steigerung von überörtlich sein) Komponente konzipiert ist. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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