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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF? | 10 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 788578 | ||
Datum | 16.05.2014 12:00 MSG-Nr: [ 788578 ] | 3295 x gelesen | ||
Hallo Lars, hier die Regelung des Rettungsdienstgesetzes in Bayern: Art. 43 Besetzung, Personalqualifikation (1) 1 Krankenkraftwagen sind mit mindestens zwei geeigneten Personen zu besetzen. 2 Beim Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter, bei der Notfallrettung ist mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung des Patienten einzusetzen. (2) 1 Notarzt-Einsatzfahrzeuge sind mit einer Notärztin oder einem Notarzt zu besetzen. 2 Das Notarzt-Einsatzfahrzeug erhält zusätzlich eine Fahrerin oder einen Fahrer, wenn diese vom selben Standort aus wie die Notärztin oder der Notarzt zum Einsatz kommen. 3 Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeuge sind stets mit einer Fahrerin oder einem Fahrer zu besetzen. 4 Fahrerinnen und Fahrer von Notarzt- und Verlegungsarzt-Einsatzfahrzeugen müssen mindestens die Qualifikation als Rettungssanitäterin oder Rettungssanitäter haben. (3) Von den Anforderungen des Abs. 1 Satz 2 und des Abs. 2 Satz 3 kann im Einzelfall ausnahmsweise abgewichen werden, wenn ansonsten das Einsatzfahrzeug nicht zum Einsatz kommen könnte. Auch hier ist es so gehandhabt. Ein Bekannter fährt als Fahrer auch immer wieder NEF. Spricht ja auch nichts dagegen. Der RS ist Faher und unterstützt den NA. Wenn das NEF zum Einsatz kommt ist der RTW mit RA ja auch dabei. Also hat man an der Einsatzstelle NA, RA, RS und noch irgendwie RD-Helfer etc. Passt doch ! ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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