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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Notarzteinsatzfahrzeug
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF?10 Beiträge
AutorJuli8an 8G., Hennweiler / Rheinland-Pfalz788583
Datum16.05.2014 13:20      MSG-Nr: [ 788583 ]2975 x gelesen

In RLP dürfen RS auch NEF fahren (§ 22 Abs. 2 Nr. 2 RettDG RLP).

Sehe ich auch kein Problem drin. Bin bereits als Zivi NEF gefahren.

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Rettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt