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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Rettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF? | 10 Beiträge | ||
Autor | Andy8 J.8, Glonn / Bayern | 788756 | ||
Datum | 20.05.2014 12:47 MSG-Nr: [ 788756 ] | 1711 x gelesen | ||
In Bayern kann ein RS durchaus zum Orgl werden. (Vorausgesetzt er hat die Ausbildung, und die Bestellung durch den Zweckverband dazu). Im BayRDG wird wie gesagt der RS zur Ausbildung zum OrgL gefordert. Lediglich als ELRD kann ein RS nach der letzten Änderung nichtmehr eingesetzt werden (Übergangszeit ausgeklammert). Für den ELRD ist nun die Qualifikation RA vorgeschrieben. Warum sollte ein RS nicht - Eignung vorausgesetzt nicht diese Funktionen besetzen können? Die Patientenversorgung übernimmt eh der Arzt...
Geändert von Andy J. [20.05.14 12:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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