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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Organisatorischer Leiter
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaRettungssanitäter als Fahrer auf dem NEF?10 Beiträge
AutorAndy8 J.8, Glonn / Bayern788756
Datum20.05.2014 12:47      MSG-Nr: [ 788756 ]1711 x gelesen

In Bayern kann ein RS durchaus zum Orgl werden. (Vorausgesetzt er hat die Ausbildung, und die Bestellung durch den Zweckverband dazu). Im BayRDG wird wie gesagt der RS zur Ausbildung zum OrgL gefordert. Lediglich als ELRD kann ein RS nach der letzten Änderung nichtmehr eingesetzt werden (Übergangszeit ausgeklammert). Für den ELRD ist nun die Qualifikation RA vorgeschrieben.

Warum sollte ein RS nicht - Eignung vorausgesetzt nicht diese Funktionen besetzen können? Die Patientenversorgung übernimmt eh der Arzt...

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Geändert von Andy J. [20.05.14 12:52] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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