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RubrikSonstiges zurück
ThemaÜber die Uniform20 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 790774
Datum23.06.2014 13:12      MSG-Nr: [ 790774 ]2893 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Klaus S.Da muss ich jetzt mal als BF,per nachhaken , bei uns gibts klipp und klar eine Bekleidungsordnung,da sind wir aussen vor , aber wenn ich jetzt mal Dienstbekleidungsordnung Feuerwehr in Google eingebe kommen zig Erlasse und Verordnungen auch Kennzeichnungen von Dienstkleidungsträgern und Rechtsvorschriften z. B Nordrhein Westfalen.

Richtlinien gibt es in Rheinland-Pfalz auch, nur hat die Richtlinien im Bereich der FF noch keinen wirklich interessiert.

Geschrieben von Klaus S.Wie kann dann sowas noch vorkommen ? Das ist jetzt eine ehrliche Frage ohne gehässigen Hintergrund ,weil ich einfach nicht mehr so nah an der FF bin.

Es wird einfach nicht nachgehakt was da so alles an "Brustverbreiterungen" getragen wird und ob es überhaupt Trageberechtigungen gibt. Niemand will sich in die Nesseln setzen.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
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