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RubrikSonstiges zurück
ThemaAufgaben Gerätewart10 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.791013
Datum26.06.2014 09:45      MSG-Nr: [ 791013 ]3263 x gelesen

Geschrieben von Andreas V.Soll also heißen, das jede Stadt / Gemeinde die Aufgaben eigenständig festlegt und es keine allgemein gültige Anweisung seitens Land oder / und Kommunen gibt?
Schätze mal ja. Denn die Voraussetzungen sind ja immer unterschiedlich. Die gehen ja von komplett eingerichteter Funk-, Atemschutz- und Schlauchwerkstatt bis zu "Ich pack es ein und fahr es zur FTZ".

Bei einigen gehört der Winterdienst auf dem Feuerwehrgelände dazu, bei uns dreht zum Beispiel der Bauhof eine Runde. Wiederum woanders befindet sich die zentrale Schlauchwäsche. Ganz woanders unterstützen ehrenamtliche Gerätewarte hauptamtliche Kräfte, welche dann aber die Prüfintervalle überwachen. usw ... usf ...

"Örtliche Gegebenheiten" ;-)

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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