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Thema | Aufgaben Gerätewart | 10 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 791013 | ||
Datum | 26.06.2014 09:45 MSG-Nr: [ 791013 ] | 3263 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas V. Soll also heißen, das jede Stadt / Gemeinde die Aufgaben eigenständig festlegt und es keine allgemein gültige Anweisung seitens Land oder / und Kommunen gibt? Schätze mal ja. Denn die Voraussetzungen sind ja immer unterschiedlich. Die gehen ja von komplett eingerichteter Funk-, Atemschutz- und Schlauchwerkstatt bis zu "Ich pack es ein und fahr es zur FTZ". Bei einigen gehört der Winterdienst auf dem Feuerwehrgelände dazu, bei uns dreht zum Beispiel der Bauhof eine Runde. Wiederum woanders befindet sich die zentrale Schlauchwäsche. Ganz woanders unterstützen ehrenamtliche Gerätewarte hauptamtliche Kräfte, welche dann aber die Prüfintervalle überwachen. usw ... usf ... "Örtliche Gegebenheiten" ;-) Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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