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Thema | Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten | 35 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 791347 | ||
Datum | 04.07.2014 12:12 MSG-Nr: [ 791347 ] | 8788 x gelesen | ||
Geschrieben von Lars B. Aber alle Fahrzeuge waren von HiO´s. Daher vermutlich die Zulassung zur Austattung mit der SoSi-Anlage. Allerdings gibt es auch keine generelle Blaulicht-Erlaubnis für die HO's, sondern die ist i.d.R. an die Verwendung für bestimmte Aufgaben gebunden. Also werden die fraglichen Fahrzeuge wohl eine Ausnahmegenehmigung haben Geschrieben von Lars B. Und ob dann die Feuerwehr mit Blauhorn anmaschiert oder so ein Auto macht wohl keinen großen Unterschied Doch, durchaus: Wir fahren den Erstangriff von 11 Standorten aus, um bei "höchster Eile" auch wirklich zeitnah eintreffen zu können. Das kann hier jedenfalls kein Hausnotruf-Anbieter leisten. Also muss bei wirklich dringenden Meldungen dann doch die Feuerwehr ausrücken. Dann wird es aber schwer zu begründen, warum man mit Blaulicht dann noch einen Schlüssel nachführt , der bei seinem Eintreffen eh nicht mehr passt. Wenn es aber nicht dringend genug für die Feuerwehr ist, dann kann der Schlüsselträger auch ohne Blaulicht kommen... Zugegebenermaßen gibt es dazu aber offensichtlich auch andere Meinungen ;-) | ||||
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