News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten | 35 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 791349 | ||
Datum | 04.07.2014 13:54 MSG-Nr: [ 791349 ] | 8395 x gelesen | ||
Geschrieben von Frank E. Es gibt ja unterschiedliche "Notrufe" - aber wenn ein Patient selbst auf den Notrufknopf drückt, weil es ihm / ihr sauschlecht geht, dann finde ich SoSi für alle anrückenden Kräfte schon gerechtfertigt. Hm, ich Frage mich ob der Einsatzgrund "medizinische Notfall" Grundsätzlich vom Personal des Hausnotruf bearbeitet werden kann. Anzahl der anrückenden "HiOrg" ? (1?) Mit welcher Qualifikation ? (Altenpfleger ?) Mit welcher Ausrüßtung ? (Haustürschlüssel und Wundsalbe ? ) Im Fall der selbstständigen SoSi-Fahrt wegen gedrücktem Knopf ohne gleichzeitige Anforrderung vom "112 Rettungsdienst" liegt möglicherweise eine unterlassenen Hilfeleistung vor, in der Regel zumindest aber ein Verstoß gegen §35 und §38. Ansonsten kenne ich einen Hausnotruf der einen PKW-Kombi mit SoSi hatte weil er so ggf. als Ersatz NEF bei einer fremden Organisation eingesetzt werden könnte....was aber sonst keiner wollte und so wurde die Kiste nach kurzer Zeit wieder verkauft da Betrieb wohl Untersagt wurde . ....achja, das so ein Hausnotrufauto im NEF-Anzug ganz toll Werbewirksam ist sollte jedem klar sein. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|