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Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)

Gesamtheit aller Aktionen und Vorkehrungen, die getroffen werden, um Einsatzkräften und betroffenen Personen (Patienten, Angehörige, Hinterbliebene, Augenzeugen, Ersthelfer, etc.) im Bereich der psychosozialen Be- und Verarbeitung von Notfällen zu helfen.
RubrikSonstiges zurück
ThemaPSNV - Psychohygiene117 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792053
Datum18.07.2014 22:42      MSG-Nr: [ 792053 ]27798 x gelesen

Geschrieben von Thomas E.dann wir mir erzählt, wenn ich in der Feuerwehr mitarbeiten möchte, müsste ich eben auch Feuerwehrmann sein und zur löschenden Truppe gehörenDas ist schlicht Quatsch.

Geschrieben von Thomas E.1. Gibt es wirklich keine Möglichkeit in der FFW ehrenamtlich aktiv zu sein, ohne zu löschen ?
2. Hat jemand eine Idee, was ich noch probieren könnte ?
Denkbar wäre die Funktion eines Feuerwehrfachberaters oder Feuerwehrarztes, § 21 FwVO:(1) Personen mit besonderen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Beratung und Unterstützung der Feuerwehr können von den Aufgabenträgern zum Feuerwehr-Fachberater oder zum Feuerwehrarzt bestellt werden. Die Feuerwehr-Fachberater und Feuerwehrärzte werden in der Gemeinde vom Bürgermeister, im Landkreis vom Landrat bestellt; der Wehrleiter oder der Kreisfeuerwehrinspekteur sollen hierzu Vorschläge unterbreiten.
(2) Der Feuerwehr-Fachberater hat insbesondere folgende Aufgaben:
1. Mitarbeit bei der Ausbildung der Feuerwehrangehörigen,
2. Beratung und fachliche Unterstützung, insbesondere bei der Alarm- und Einsatzplanung, bei Übungen und im Einsatz.
(3) Für den Feuerwehrarzt gilt Absatz 2 entsprechend. Er hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
1. ärztliche Hilfe an der Einsatzstelle,
2. Gesundheitsfürsorge für die Feuerwehrangehörigen.
(4) § 9 Abs. 2 Satz 2 [] findet keine Anwendung. Funktionen als Truppmann, Truppführer und Führungsfunktionen können Feuerwehr-Fachberatern und Feuerwehrärzten nur dann übertragen werden, wenn sie die entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben; Feuerwehr-Fachberater und Feuerwehrärzte, die zu Kreisausbildern und Ausbildern in Gemeinden oder kreisfreien Städten bestellt werden, benötigen keine Führungsausbildung.

Kurz: Ohne irgendwelche Feuerwehrlänge könntest du sowohl in einer/einzelnen Gemeinde/n oder auf Kreisebene eine entsprechende Funktion ausüben. Bei deinem Anliegen würde ich eher mal auf Kreisebene gehen, denn in einer kleinen Einheit/Wehr könntest du eher misstrauisch beäugt werden in einer Funktion als Fachberater bzw. Arzt, der sich nicht anderweitig engagiert bzw. keine feuerwehrspezifischen Ausbildungen hat. Die Akzeptanz und das Zusammengehörigkeitsgefühl ist einfach eher da, wenn der Onkel Doc dann auch mal beim Strohballenbrand oder dem Keller unter Wasser mit dabei ist und anpackt. Auf Kreisebene könntest du dann z.B. auch in der Kreisausbildung tätig sein, vielerorts ist die PSNV in den Truppmann-/Truppführerausbildungen ein Thema.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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