News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Änderung des Schornsteinfegergesetzes 2013 - Auswirkungen auf die Feuerwehr? - war: Kaminbrand: ... | 17 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 793050 | ||
Datum | 03.08.2014 14:52 MSG-Nr: [ 793050 ] | 3854 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael L. Das könnte man doch evtl. über den "Kunstgriff" Fachberater lösen?Entweder so, oder dann im Einzelfall über die Heranziehung nach § 27 LBKG/"vorgeplante Heranziehung" nach 27 Abs. 3. Also raus aus der Nummer sind die Herren in Schwarz nicht, nur die direkte Aufgabenzuteilung ist halt weg, und wenn es mal nicht über GMV laufen sollte, ist der Weg dann ein anderer. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|