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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | HFUK: PKW explodiert nach Verkehrsunfall - Erkenntnisse und Schlussfolgerungen | 61 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 798189 | ||
| Datum | 06.11.2014 06:38 MSG-Nr: [ 798189 ] | 16334 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank E. Aber nicht vorhandene Schutzkleidung muss man auch nicht anziehen. Andersherum. Nicht vorhandene Schutzkleidung KANN man nicht anziehen. Und im Sommer war ich schon mehr als einmal froh, dass meine Kommune entsprechend beschafft und nicht auf den ZUg "Überbekleidung für alle" aufgesprungen ist. Die Einsatzberichte aus dem Sommer (Wald- / Flächenbrände) zeigen auch deutlich, warum das sinnvoll ist.... Geschrieben von Frank E. ich weiß aber auch, dass viele sich die Mühe um die Beschaffungsdiskussion und der Gemeinde das Geld dafür sparen wollen. Ehrlich gesagt ist es glaube ich schwieriger 2 Satz Kleidung zu diskutieren (auch wenn es nur die AGT betrifft), als einmal einheitlich für alle. Geschrieben von Frank E. Noch besser, wenn eine Empfehlung einer Versicherungskasse eindeutig in die andere Richtung geht und sich eindeutig für das Anwenden von Visiren an Helmen ausspricht. Ich dachte es geht um den Rest der PSA. Über Visiere rede ich tatsächlich nicht. Die hat bei uns schon seit ich denken kann jeder am Helm. Ich bleibe da immer noch der Meinung, dass Überbekleidung für alle weit über das Ziel hinausschießt. Dass bei VU sich doch ein Trupp mit BBK-Kleidung ausrüstet kann man hier sicherlich nochmal mitnehmen, aber sicher nicht alle. Leider bist du auf die Temperaturproblematik nicht eingegangen. Das Risiko bewerte ich DEUTLICH höher als das eines explodierenden Gas-Fahrzeuges bei TH.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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