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Thema | Neues Brandschutzgesetz in SH Ärger wegen der Kameradschaftskasse ![]() | 123 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 798857 | ||
Datum | 17.11.2014 15:29 MSG-Nr: [ 798857 ] | 39666 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Christian B. Eventuell befürchtet der ein oder andere Wehrführer, dass die Kommune mit dem unverhofften Geldsegen - das Spektrum Kameradschaftskasse geht ja vom Wechselgeld für Getränke bis zu den erwähnten 41.000 durch Mietobjekte - die Pflichtaufgabe Brandschutz finanzieren. Diese Befürchtungen dürften nich ganz ohne Grund sein. Wird offiziell bekannt wie "Fett" so manche Kameradschaftskasse ist, könnte die Kommune bei der nächsten anstehenden Renovierung oder Beschaffung ganz dezent mit dem Hinweis auf die vorhandene Kameradschaftskasse sich aus der Verantwortung verdrücken. So was soll schon öfter vorgekommen sein. Abhilfe schafft da nur ein Förderverein der Feste und Veranstaltungen ausrichtet, den Getränkeverkauf bei Übungen oder Einsätzen übernimmt und das dabei "verdiente" Geld in Form von Sachspenden, nach Absprache, an die Feuerwehr fließen lässt. So hat die Feuerwehr als Teil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr der Gemeinde keine eigene Kasse und verfügt auch nur über die im Gemeindehaushalt eingestellten Gelder. Auf die Gelder des Vereins hat die Kommune keine Zugriffsmöglichkeiten. Das man hier als Verein aus steuerlichen Gründen keine riesigen Summen anhäufen kann ist schon klar. Dafür ist aber das Geld sicher vor einem Zugriff seitens des Kämmerers. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | ||||
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