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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz801579
Datum03.01.2015 19:28      MSG-Nr: [ 801579 ]6097 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Peter L.Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln....

Warum? Ich gebe nur die aktuelle Rechtslage wider, wie das in der täglichen Praxis gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt...

Gruß,
Michael

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Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt