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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 801593 | ||
Datum | 03.01.2015 21:05 MSG-Nr: [ 801593 ] | 6031 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas M. Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschiebenSo wird es in RLP aktuell ausgebildet und so von der UK RLP so vorgegeben. Wird bei uns auch strikt umgesetzt . Nachteil: Der Verbrauch von Flatterband hat erheblich zugenommen. Die Bäume der Stadt sind ja scheckheftgepflegt :-(( : http://lokalo.de/artikel/25778 Dies ist meine Meinung. | ||||
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