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Thema | Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge | 26 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 801625 | ||
Datum | 04.01.2015 12:35 MSG-Nr: [ 801625 ] | 5564 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas M. Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben und entsprechend (Bereitschafts)Personal beim LBM bereitstellen oder die Kollegen in blau können die Gefahrenstelle bis eintreffen des Straßenbaulastträgers absichern (könnten auch noch Personal vertragen). Warum? Für die "Erstmaßnahme" Absicherung ist weiterhin auch die Feuerwehr einsetzbar. Das heißt, Gefahrenstelle absichern, zuständige Kräfte benachrichtigen. Ob das alles so Sinn macht, fragt ja keiner. Auch wenn der Bereitschaftsdienst des bei uns ca. 12km entfernten LBM-Standortes in der Regel relativ schnell ist, dauert das schonmal eine halbe Stunde bis Stunde, bis außerhalb der normalen Arbeitszeiten jemand da ist. Das mag ja noch bei größeren Dingen Sinn machen, aber wenn es darum geht, einen einzelnen Baum oder größeren Ast mit ein oder zwei Schnitten in wenigen Minuten so zu zerlegen und beiseite zu räumen, dass die Straße wieder frei und problemlos befahrbar ist, ist diese Regelung einfach dermaßen praxisfremd, dass eigentlich keiner mehr ein Wort drüber verlieren müßte. Gruß, Michael | ||||
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