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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801627
Datum04.01.2015 12:45      MSG-Nr: [ 801627 ]5628 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Warum? Für die "Erstmaßnahme" Absicherung ist weiterhin auch die Feuerwehr einsetzbar. Das heißt, Gefahrenstelle absichern, zuständige Kräfte benachrichtigen. Ob das alles so Sinn macht, fragt ja keiner. Auch wenn der Bereitschaftsdienst des bei uns ca. 12km entfernten LBM-Standortes in der Regel relativ schnell ist, dauert das schonmal eine halbe Stunde bis Stunde, bis außerhalb der normalen Arbeitszeiten jemand da ist. Das mag ja noch bei größeren Dingen Sinn machen, aber wenn es darum geht, einen einzelnen Baum oder größeren Ast mit ein oder zwei Schnitten in wenigen Minuten so zu zerlegen und beiseite zu räumen, dass die Straße wieder frei und problemlos befahrbar ist, ist diese Regelung einfach dermaßen praxisfremd, dass eigentlich keiner mehr ein Wort drüber verlieren müßte.Genau, damit ist eigentlich alles gesagt. Handbügelsäge ist bei kleinerem Ast-/Stammdurchmesser noch eine Option.

Gruß
Thomas

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