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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung    # 22 Beiträge
AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen808487
Datum28.05.2015 11:47      MSG-Nr: [ 808487 ]6666 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • Hallo,

    Meine persönliche Ansicht zu einem regiden, grundsätzlichen Fotografierverbot an Einsatzstellen, am besten noch per DA geregelt: Ganz klares Nein!

    Fotos während des Einsatzes zu machen, solange wichtigers zu tun ist, verbietet sich von selbst. Ebenso die (private) Veröffentlichung in irgendwelchen öffentlichen Netzwerken oder öffentlich zugänglichen Quellen. Falls so etwas trotzdem eventuell vorkommen sollte, sollte das meines Erachtens im persönlichen Gespräch deutlich geklärt werden - und dann auch nicht wieder vorkommen.

    Was ist jedoch zum Beispiel gegen ein Foto zu sagen, was Hans und Franz beim Fertigmachen der Atemschutzgeräte zeigt, oder Heinz mit einem Brötchen in der Hand, oder - für die, die gerne Feuerwehrfahrzeuge fotografieren - des LF mit geöffnten Rollläden im Gegenlicht an der Einsatzstelle o.ä.? Ist auch alles an der Einsatzstelle, dient aber ggf. nur zur Belustigung der Kameraden o.ä. und stört ansonsten absolut niemanden, und den Einsatzablauf schon gar nicht. Und was ist eigentlich mit dem Gruppen- oder Zugführer, der plötzlich Fotos macht - ach so, die sind ja dann "Dokumentation für Nachbereitung und Ausbildungszwecke" (die bei vielen Wehren nochmal wie aussieht?), während der kleine Truppmann, der grade Heinz mit dem Brötchen fotografiert hat, grade ordentlich "geföhnt" wird - denn fotografieren an Einsatzstellen ist ja generell und absolut per DA verboten und unter Strafe gestellt.

    Mein Fazit daher: Es gibt Bilder, die verbieten sich von selbst, und Bilder, die absolut niemandem wehtun. Ein ganz generelles Fotografierverbot geht daher übers Zeil hinaus. Man sollte das ganze Thema meiner Meinung nach besser mit GMV und Augemaß behandeln.


    Gruß

    Daniel

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