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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaDFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan85 Beiträge
AutorChri8sti8an 8T., Herten / NRW808949
Datum15.06.2015 22:10      MSG-Nr: [ 808949 ]20001 x gelesen

Wenn ich richtig aufgepasst habe, kommt das daher, das man als Gewerkschaft eine "soziale Mächtigkeit- die unter anderem auch die Streikmöglichkeit [fehlt uns Beamten], die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen [gibts bei uns Beamten Definitionsgemäß schon nicht], etc. haben muss. Steht auch wohl in dem ein oder anderen Urteil drin, das sich mit "Gewerkschaften" im allgemeinen befasst.
Aber nun seid doch nicht gleich immer so ..... Ich habs doch gesagt, soll jeder dort glücklich werden, wo er mag und fest daran glauben, für sich den richtigen Verein gefunden zu haben :-)


Christian

Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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