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Thema | Motoren von Feuerwehrboot gestohlen | 9 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 810343 | ||
Datum | 24.07.2015 14:41 MSG-Nr: [ 810343 ] | 2687 x gelesen | ||
Hallo, gechrieben von Thomas M.: Ist das rechtlich eine normale Sachbeschädigung oder gibt es extra Punkte für Rettungsmittel ? Wollte grade schreiben, dass für die Rechtsprechung ja immer noch ein ordentliches Gericht zuständig ist, das bei der Fällung des Urteils abwägt. Beim § 303 StGB sind zum Beispiel Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren der Strafrahmen. Aber siehe da! Es gibt sogar tatsächlich einen "Spezialparagraphen" für Vandalismus = Sachbeschädigung (z.B. / u.a.) an Einsatzmitteln der Feuerwehr (RD usw.): § 305a StGB - "Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel", explizit Abs.1 Nr. 2. und 3., Wortlaut: "(1) Wer rechtswidrig [...] 2. ein für den Einsatz wesentliches technisches Arbeitsmittel der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes, das von bedeutendem Wert ist, oder 3. ein Kraftfahrzeug der Polizei, der Bundeswehr, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes ganz oder teilweise zerstört [...]." Strafrahmen hier: Bis zu fünf, statt zwei, Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Gruß Daniel
Geändert von Daniel R. [24.07.15 14:42] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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