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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8S., Kirchentellinsfurt / Baden Württemberg | 811688 | ||
Datum | 28.08.2015 16:20 MSG-Nr: [ 811688 ] | 27549 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Und genau da liegt meiner Meinung nach in diesem Fall das Problem für den hier betroffenen FA. Dann müsste es dazu aber eine Anklage von Seiten der Ordnungsbehörde (Landratsamt) oder der Staatsanwaltschaft geben. Bis Jetzt klagt nur der FA gegen ein Bußgeld und ein Fahrverbot - Da ist es nicht möglich, dass jetzt vor Gericht solange einen Grund gesucht wird bis es passt! Wer gegen einen Bußgeldbescheid klagt kann und darf danach nicht schlechter dastehen! Wenn er das Verfahren verliert wird nur der Bußgelbescheid Rechtkräftig aber nicht mehr! Baden Württemberg, wir können alles außer Hochdeutsch, Euronotruf, Integrierte Leitstelle und Rettungsdienst. Hier geschriebenes ist meine private Meinung und keine dienstliche!!! | ||||
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