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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 811844 | ||
Datum | 02.09.2015 15:47 MSG-Nr: [ 811844 ] | 25756 x gelesen | ||
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sorry, aber ich habe den Eindruck, das du hier absichtlich einiges durcheinanderwirfst. Im Sprachgebrauch, selbst bei Juristen und Gerichten, heisst es ja auch "Wegerecht" obwohl § 38 (1) nur eine verkehrsrechtliche Weisung darstellt, dem Nutzer aber keine Rechte einräumt. Nicht nur der BGH hat ausdrücklich betont, das sich aus § 35 StVO (und § 38 StVO) kein Rechtsanspruch auf Verstöße gegen die StVO herleiten lässt. Es sind Ermessensentscheidung, die nicht nur gerichtlich überprüfbar sind, sondern bei Fehlen der Voraussetzungen zu deinen persönlichen Lasten geht. Ich denke, wir brechen hier ab. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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