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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern | 811849 | ||
Datum | 02.09.2015 17:46 MSG-Nr: [ 811849 ] | 25727 x gelesen | ||
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Mach's dir halt ned so einfach und steh einfach dazu, dass dein Beitrag so wie er geschrieben ist, falsch ist. Also nochmal von vorne: Das was das BGH ausdrücken möchte ist, dass man keinen generellen Anspruch auf Sonderrechte hat, sondern das dies wie du eben schreibst "Ermessensentscheidungen" abhängig von der gegebenen Lage sind. Und dies kann jeder von uns hier nachvollziehen. Es gibt nun mal kein pauschales Recht. Du hast aber geschrieben "§ 35 schränkt nur die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer ein" und das ist nun mal falsch. Um nichts anderes geht es uns. Wenn es dir nur um die Pauschalierung geht, dann können wir wirklich abbrechen, denn dann hast du natürlich Recht und dein einer Post war schlicht und ergreifend falsch.
Geändert von Andreas B. [02.09.15 17:47] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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