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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Betriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten | 14 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 812416 | ||
Datum | 21.09.2015 16:43 MSG-Nr: [ 812416 ] | 4772 x gelesen | ||
Geschrieben von Hans-Jürgen S. Das Auto mit der abrupten Bremsung d.h. der Verursascher war hier gefragt. StVO §35 Abs. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Da das Einsatzfahrzeug aufgefahren ist wurde die öffentliche Ordnung nicht ausreichend berücksichtigt. Man muss mit dem Fehlverhalten der anderen rechnen und trotzdem Unfallfrei ankommen. Auffahren deutet oft auf zu schnell und oder zu nah dran. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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