1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Geschrieben von Jan R.Und der Vergütungssatz für den Gerätewart wurde bei uns vor Jahren abgeschafft. Nochmal: Das sind Pflichtsätze! Die schafft eine Kommune nicht einfach so mal ab, und falls doch, kann die FW entsprechend reagieren. § 11 Abs. 4 der Entschädigungsverordnung, Die monatliche Aufwandsentschädigung...des ehrenamtlichen Gerätewarts mindestens 14,06 EUR bis höchstens 170,30 EUR. Gibt es nichtmal den Mindestsatz, gibt es dort halt auch keine Gerätewartung...
Allerdings: Ich kenne auch genügend Wehren/(Verbands)gemeinden, da werden in allen örtlichen Einheiten Gerätewarte "ernannt", die dann natürlich entsprechend wenig(er) Arbeitsaufwand haben als ein auf Ebene der VG angesiedelter Gerätewart, und oft fehlt diesen auch die vollständige Ausbildung. Das ist dann der engagierte Kamerad, der alle paar Wochen mal mit dem alten Transit-TSF zur Tanke fährt, einmal im Jahr was Öl nachkippt und den VG-Gerätewart zur jährlichen Geräteprüfung begrüßt weil er selbst eben die Qualifikation dazu gar nicht hat etc, aber für den man halt noch einen Posten geschaffen hat. Nur halt ein Posten für etwas, was man auch einfach mal so machen kann - eine Aufwandsentschädigung finde ich in diesen Fällen auch überzogen.
Könnte es sich bei deinen "Problemfällen" auch um solche Gerätewarte handeln? Immerhin kennt eure aktuelle Hauptsatzung ja die "übrigen Gerätewarte, soweit besondere Gerätewarte bestellt sind"...
(Übrigens, wenn ich mir anschaue was eure "ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte" bekommt, hätte ich wahrscheinlich schon längst einen anderen Zeitvertreib. Ich glaub ich spinne...)
Geschrieben von Jan R.Was macht man mit Übungsleitern und engagierten Leuten? Übungsleiter sind i.d.R. die Wehr- bzw. Löschgruppenführer, wenn ab und zu mal jemand anderes eine Fortbildung ausarbeitet ist das halt mal so. Macht jemand das öfter, ohne Wehrführer zu sein, sollte letzterer vielleicht mal überlegen, dem engagierten Helfer mal eine kleine größere Aufmerksamkeit zu geben. Immerhin macht der dann eine Arbeit, für die eigentlich auch die laufende Aufwandsentschädigung des Wehrführers gedacht ist. Und macht derjenige das wirklich oft, kennt die Entschädigungsverordnung ja auch "Ausbilder auf Gemeindeebene".
Um bei deinem Beispiel mit dem Vergleich zum Sportverein zu bleiben: Wenn da mal ein Spieler eine Trainingseinheit übernimmt, bekommt der deshalb auch nicht gleich die laufenden Zahlungen wie der Trainer. Das in diesem Bereich auch in untersten Ligen heutzutage auch oft Gelder in Höhen fließen, die Wehrleiter und KFI erblassen lassen, ist ein anderes Thema...
Geschrieben von Jan R. Oder wie wird das bei euch praktiziert? Gerätewarte etc. ist alles auf Ebene der hier verbandsfreien Gemeinde organisiert, damit also übergreifend für 11 Löschgruppen. Gezahlt werden hier, nicht ärgern, generell die Höchstsätze. Dies seit letztem Jahr, das kam übrigens aus den Reihen der Politik, nicht auf Forderung aus Feuerwehrkreisen hin. Wenn ich die Größe meiner Gemeinde in Relation zu anderen betrachte, ist das sicher verdammt viel, aber ich beschwere mich natürlich nicht ;-)
Nur eines passt mir nicht: Der Festbetrag der Entschädigungsverordnung für die Jugendfeuerwehrwarte ist angesichts der Höchstsätze für die anderen Funktionen wie auch angesichts des Aufwandes einfach lachhaft.
Zwischendurch kam hier mal die Diskussion auf, ob auch die stellvertretenden Löschgruppenführer eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten sollten, das haben wir aber auch feuerwehrintern mehrheitlich verworfen bevor das in die politischen Überlegungen kam. Grund dafür war, und das passt zum oben geschriebenen, dass wir für die Löschgruppenführer von Wehrleitung und Verwaltung ausgehend im Grunde ja schon klare Erwartungen haben, welche Arbeiten da wann wie zu leisten sind. Bei den Stellvertretern gibt es das so aber nicht, da ist dann vom absoluten "einer-muss-ja"-Verhinderungsvertreter bis hin zur klar abgesprochenen ständigen Aufgabenteilung zwischen Löschgruppenführer und Stellv. alles vorhanden. Deshalb hat man auch da gesagt, wenn halt mancherorts so ein dauerhafter Aufwand durch den Vertreter übernommen wird (und folglich vom Löschgruppenführer dann nicht mehr), regelt es halt intern. Und es klappt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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