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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813231 | ||
Datum | 18.10.2015 08:00 MSG-Nr: [ 813231 ] | 5344 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Rein rechtlich gesehen müsste man dann aber auch eine Entlassungsurkunde bekommen haben Rein rechtlich? Wo steht das? Hier mal ein Auszug aus den Durchführungsbestimmungen zur Ernennenung und Entlassung von Bundesbeamten. Wie gesagt, ich bin kein Jurist und hab keine Lust und Zeit nach jedem Bundesland zu suchen, zumal die meißten LBG sich eh am BBG orientieren. "Eine Entlassungsurkunde erhält der Beamte nur dann, wenn er in den Ruhestand oder auf seinen Antrag entlassen wird. Eine Entlassungsurkunde bedarf es also nicht, wenn die Entlassung aus anderen Gründen (Eidesverweigerung, Entlassung eines Beamten auf Widerruf) erfolgt. ..." | ||||
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